Thursday 15 August 2019

3.50er Block (Topo) - Stand 05/2021

Nachdem ich die letzte geplante schwerere Linie durchsteigen konnte, habe ich mich dazu entschlossen ein Topo vom 3.50er Block anzufertigen. Mit derzeit gesamt 24 Linien zwischen 5A und 7B+ bietet er auch einiges an Programm, wobei noch ein paar weitere Boulder im Bereich bis 6A/B möglich sind, die ich mir bisher einfach noch nicht angetan habe bzw. wo ich nicht mehr weiß, bis wo ich geklettert bin.

Hier nochmal die Zustiegsbeschreibung:
Dem markiereten Bärenschützklammweg bis zum Brunnen (Nadelspitz-Abzweigung) folgen und noch etwa 3-5 min weiter, wo der Weg kurz flacher wird. Hier zweigt links eine Forststraße ab, die leicht bergab führt. Dieser kurz folgen (ca. 100m) und sogleich auf einem weiteren (verwachsenerem) Forstweg rechts leicht ansteigend bergauf. Nach ca. 2-3 min ist der Block gut sichtbar. Gesamte Gehzeit ca. 30 min ab dem Parkplatz.)

Alternativ kann man auch weiter dem markierten Wanderweg zur Klamm folgen (sehr steil bergauf), bis der Block auf der linken Seite in ca. 100m Entfernung im Wald sichtbar ist. Man befindet sich dann bereits kurz unter dem Platz wo man die gute Aussicht Richtung Burgstall hat (ca. 200m davor).

Außerdem noch ein kurzer Hinweis:
Teilweise findet man in den mittelgroßen Löchern (Durchmesser ~5-20cm) kleine Nester aus Moos udgl. Dann diese Löcher bitte nicht verwenden und die Nester keinesfalls entfernen. Es handelt sich dabei um den Bau von Hummeln ;)
Der Hummelnachwuchs und diverse zu bestäubende Pflanzen werden es euch danken. Am besten einfach ein bisschen die Natur genießen!

Und nun das Topo:

Block 1 (3.50er Block)


1) Living On, 7B; Standstart beide Hände im großen Loch links und anschließend nach rechts traversieren (um die Kante) und noch 5m weiter bis zu dem markanten Ende (siehe andere Fotos)

2) Jubiläum, 6C; 5 Jahre 3.50er-Block! Standstart wie Living On und ein paar Züge gemeinsam, ehe man eher oben bleibt bzw. leicht ansteigend zum Top von Edelprolet traversiert.

3) Rainforest Alliance, 7A; Sitzstart mit links am Untergriff und rechts auf Zangenleiste (gleich rechts daneben). Eigentlich nur der 1. Zug schwer; oben derzeit halbrechts zum rechten Ende vom markanten "Bankerl" über diesem Wandteil. Augrund der trpoischen Bedingungen beim Durchstieg retrospektiv wohl etwas leichter einzuschätzen 7A+ --> 7A

4) Edelprolet, 7A+; Sitzstart mit rechts an markanter Zange und mit links an kleiner aber guter Leiste (links darunter); homogener als Rainforest Alliance; die großen Griffe von Baklava sind tabu (siehe rote Trennlinie auf Foto darunter. Selbes Top wie Rainforest Alliance. Die 7B-Bewertung beruhte zunächst auf einem deutlich schwereren Startzug (schlechtere Lösung). Final eher etwas leichter einzuschätzen 7B --> 7A+
Die rote Linie markiert die Trennung der Griffe zwischen Edelprolet, 7A+ (links) und Baklava, 6B+ (rechts).

5) Baklava, 6B+; Sitzstart mit beiden Händen am markanten Loch und gerade hoch über den großen Seitlochhenkel, wobei es einen oben felsbedingt eher nach rechts drängt, wo es ein wenig brüchig wird. Top bevor es moosig wird.

6) Hummel, 6C; Sitzstart an der Kante mit rechts auf scharfem Loch und links auf etwas abschüssigen Schultergriff-Loch. Gerade hoch über das große "Hummelloch" und die Kante rechts bis zu einem markanten Griff in ca. 3m Höhe,bevor die Kante etwas brüchig zu werden beginnt. Top somit unter jenem von Baklava.





7) 3.50, 6C; Sitzstart links an Seitloch (links der Kante und rechts mit Untergriff (rechts der Kante) --> siehe auch Foto darunter; schließlich an bzw. später rechts der Kante hinauf bis zur kleinen "Höhle".
Start 3.50, 6C





8) Warmup with Pornhub, ~5A (Warmup-Boulder); Standstart und ziemlich gerade hoch bis zu einem halbwegs markanten Loch in ca. 4m Höhe.

9) Mittagspause, 6B; Sitzstart beim Top von Living On bzw. beim Start von Good to be back und ziemlich gerade hoch bis zu einem markanten Schlitz in ca. 4m Höhe. Ohne die Griffe links im "Riss" von Warmup with Pornhub.



10) Gscheitheit, 6A+; Sitzstart an gutem Loch mit rechts und links im Untergriff. Zuerst gerade dann leicht links hoch zu markantem Schlitz (Seithenkel).

11) Staubsloper, ~5B; Sitzstart an tiefem Seit-Risshenkel etwa 1,5m rechts von Gscheitheit und gerade bzw leicht links hoch über gute Griffe zu Auflegerbankerl. Etwas darüber befindet sich der Tophenkel. Das tiefe Loch rechts darf nicht verwendet werden.




12) Good to be back, 6B+; Standstart am Top von Living On (siehe Foto) und nach rechts und hinter der Kante (markante Schuppe auf Bodenhöhe) noch 3m weiter zu Henkel (darunter befindet sich eine kleine Nische). Final eher etwas leichter einzuschätzen 6C --> 6B+

13) Schuppentier, ~5C or whatever; Sitzstart an der großen Schuppe am Boden 3m vor den Top von "Good to be back" und gerade hinauf (keine Schleife klettern, d.h. ohne die guten Griffe rechts) bis zu dem Henkel in etwa 3,5m Höhe. (Foto kommt noch; für den Start --> Schuppe vergleiche aber oben).

14) Fünf Minuten mehr, 6B; Sitzstart zwischen "Good to be back"-Nische und der großen Schuppe ca. 3m davor, mit links in guten Seitloch und rechts kleinerem (aber auch nicht schlechtem) Lochgriff. Das große Loch links ist wegdefiniert. Gerade hoch bis zu markantem "Bankerl" in ca. 3,5m Höhe.


15) Definiertiv geil, 6C; Sitzstart mit links in der Nische an Untergiff und rechts im Riss. Mit rechts auf eine Leiste, höhersteigen und dann mit links direkt hoch auf den Topgriff (ohne die Griffe links --> insb Fingerloch-Zange). Undefiniert aber nicht deutlich leichter (6B/+ --> Hook).


16) Pumptrack, 7B; Kombination aus "Living on" und "Good to be back". Aufgrund des hervorragenden Rastpunktes am Living On Top (=Good to be back Start) nicht wirklich schwerer als diese, dafür aber umso pumpiger! Gutes Ausdauertraining!


Block 2 (Woozy-Block): befindet sich direkt unter dem 3.50er Block


17) Allein sein, 5A or whatever (Warmup-Boulder); die linke Kante am Woozy-Block. Sitzstart mit links an der Kante und rechts an guter Zange. Gerade hoch und austoppen. Vorsicht ob oben eh alles fest ist!

18) Woozy, 5B or whatever (Warmup-Boulder); Standstart am großen "Block" rechts und Traverse nach links über die große Schuppe (besser nicht oder möglichst sanft nehmen) und schließlich gerade hoch und austoppen (wiederum Vorsicht ob oben alles fest ist!)

19)  Päpstlicher als der Papst, 5B or whatever (Warmup-Boulder); die rechte Kante. Start wie Woozy und gerade hoch und austoppen. Ein bisschen Vorsicht mit dem Baum dahinter! (+ wiederum Vorsicht ob oben alles fest ist!)


Block 3 (Stille Wasser): beim Start von Living on 5m nach unten ums Eck


20) Hello again, 5A or whatever (Warmup-Boulder); Sitzstart an der minimal links der Kante und über diese hinauf; recht nett!

21) Stille Wasser, 5C+ or whatever (Warmup-Boulder); Sitzstart mit links auf Schulter und rechts bereits oben im guten Diagonalriss. Gerade hoch. Gar nicht so easy der Zug ins Loch!


Block 4 (Offenbarungs-Block): vom "Stille Wasser" Block noch ein paar Meter weiter hinüber und dann 10m steil hinauf


22) Die Offenbarung, 7B+; Sitzstart an der rechten (überhängenden) Kante mit rechts auf Seitzwickleiste rechts der Kante und links kleiner aber feiner (Diagonal-/Seit-)Leiste links der Kante; nach links an die Kante traversieren diese etwas hoch und nach links zum markanten Horn (Startgriff von "Horny"). Über "Horny" aussteigen. Leider ist das Absprunggelände suboptimal. Besser mit Spotter und zwei Matten.

23) Horny, 6B; Sitzstart mit beiden Händen am markanten Horn; Dyno gerade hoch auf Leiste auf kleinem "Bankerl". Matchen und gerade hoch bzw. leicht links austoppen.

24) Sweet Quarantine, 6B+; Sitzstart ganz links auf gutem Leistenbankerl; Blockierer aufs ebenfalls gute Leistenbankerl darüber und schließlich ist das Füße umpositionieren nochmal gar nicht so leicht (aufpassen auf Dap!). Mündet schlussendlich in Horny ein und toppt mit dieser aus.







8 comments:

  1. Hallo!

    Um dir das gleiche zu sagen wie allen Anderen die motiviert sind alles öffentlich zu machen. Es ist leider ausdrücklich verboten Bilder, Koordinaten, usw. zu veröffentlichen.
    Das ist auch der Grund weshalb es so wenig Informationen gibt.
    Falls du zu etwaigen Grundbesitzern im Kontakt stehst und ihre schriftliche Erlaubnis hast, kannst du dieses Kommentar ignorieren.
    Das Bouldern ist in Österreich (noch) nicht verboten. Bei Gesetzesüberschreitungen kann sich das aber auch recht schnell ändern.

    Santiago

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    1. Servus!
      Es ist durchaus eine interessante Thematik, die du da aufwirfst, auch wenn ich mich zugegebenermaßen etwas an deinen Formulierungen stoße, weswegen ich zuerst einmal damit beginne auf diese einzugehen:

      1. Ich mache nicht alles öffentlich und spüre auch keine größere Motivation dies zu tun. Ganz im Gegenteil habe ich mich z.B. ganz bewusst dazu entschlossen meine 2017 entdeckte "Sommerresidenz" nicht zu veröffentlichen, da dies wahrscheinlich zu Problemen führen könnte und ich in dieser ökologisch sensiblen Zone außerdem nicht allzu viele Kletterer haben will. Im übrigen würde ich auch nicht auf die Idee kommen irgendwelche bestehenden (fremden) Gebiete zu veröffentlichen. Es handelt sich also nur um von mir selbst Erschlossenes.

      2. Wo bitte steht den ausdrücklich, dass die Veröffentlichung von Bildern, Koordinaten usw. verboten ist? Ich beziehe mich hier auf die Formulierung "ausdrücklich"! Dass man im Zuge einer Gesetzesinterpretation oder dergleichen zu diesem Schluss gelangen könnte, will ich gar nicht ausschließen, aber dazu später.

      3. Der letze Satz mutet etwas pathetisch an, wenn du von einer bloßen, angenommen rechtswidrigen Gebietsveröffentlichung auf ein gänzliches Boulderverbot in Österreich schließt. Vielmehr wäre der nächste logische Schritt ein Verbot der Veröffentlichung des betroffenen Gebietes (Unterlassung).

      Aber abseits dieser Kritik an den getroffenen Formulierungen, verbleibt auch noch die Würdigung der angesprochenen Problematik, denn – wie gesagt – will ich gar nicht behaupten, dass du nicht vielleicht Recht haben könntest, denn die Rechtslage auf welche ich mich stütze beruht im Wesentlichen auf einem Urteil des OLG Linz (4 R 185/05m) aus dem Jahr 2006. Seitdem hat sich natürlich einiges getan und auch wenn ich die Thematik, hinsichtlich der Zulässigkeit von Neuerschließungen (v.a. im Sportkletterbereich,) schon weiterverfolgt habe, so weniger mit Blick auf die rechtlichen Aspekte einer Veröffentlichung.

      In genanntem Urteil wurde entschieden, dass insb. auch die Markierung der Routen am Fels und deren Veröffentlichung im Internet einen unzulässigen Eingriff in das Eigentum der Kläger darstellten. Dies wurde aber v.a. auch in Verbindung mit der professionellen Aufbereitung der Felswand, mittels der Anbringung von rd. 500 Bohrhaken, begründet, da dies zusammen zu einem größeren Interesse von Kletterern an diesen Routen geführt hätte.

      Genanntes Urteil spielt sich also in einer Sportkletterumgebung ab. Bei einem Bouldergebiet sehe ich allerdings einen gänzlich verschiedenen Sachverhalt, da das Bouldern an sich sicherlich keinen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers darstellt und mithin vom freien Betretungsrecht des Waldes (§ 33 ForstG) gedeckt ist. Ein Boulderer unterscheidet sich hinsichtlich Eingriffsintensität in keiner Weise von einem Schwammerlsucher, eher würde ich den Eingriff sogar noch geringer einschätzen.

      Das führt mich schließlich zu der Frage, ob alleine das Veröffentlichen eines Boulderblockes und der darauf bestehenden Routen einen rechtswidrigen Eingriff darstellen könnte. Könnte ja, wenngelich ich persönlich es nicht glaube, da der Fels durch die Veröffentlichung wohl zu keiner deutlichen Erhöhung der Benützung des Waldes durch Kletterer beiträgt. Wobei, diese Meinung ergibt sich eher im Umkehrschluss aus folgendem Satz aus „Klettern und Recht“ (Auckenthaler/Hofer, 2. Auflage, 2011) bezüglich dem oben genanten Urteil des OLG Linz:

      „ Die Einrichtung der Routen und die Beschreibung im Internet und in einem Kletterführer seien geeignet, die Benützung des Waldes durch Kletterer zu erhöhen, die ohne Vorhandensein von Kletterrouten mit fixen Bohrhaken in diesem Gebiet keine Klettertouren unternehmen würden. Darin liege auch der Unterschied zu einer Einzelperson, die im Wald klettere und Bohrhaken anbringe. Die professionelle Aufbereitung einer Felswand löse ein größeres Interesse von Kletterernan dieser Route aus.

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    2. Summa summarum kann also gesagt werden, dass wohl keine letztgültige Aussage zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bouldern getroffen werden kann. Wohl aber werden die Maßstäbe weniger streng anzusetzen sein, als bei Sportkletterrouten, die einer deutlich professionelleren Aufbereitung bedürfen, um im obigen Jargon zu bleiben. Bei Bouldern könnte hierbei die Aufbereitung von Landezonen, die Anbringung von Bolts zum Putzen und Auschecken udgl eine gewisse Rolle spielen.

      Im Endeffekt wird es aber auch immer Gebiestabhängig und von Einzelfall zu Einzelfall zu betrachten sein. Im gegenständlichen Fall des 3.50er Blockes ,mache ich mir aber unter Betrachtung der oben angeführten Kriterien und Argumente und Blick auf seinen Standort in Mixnitz und noch dazu nur 100m (bzw Luftlinie wahrscheinlich 25m) Entfernung zum markierten Bärenschützklamm-Wanderweg wenig Sorge, dass die Veröffentlichung zu einer deutlich erhöhten Inanspruchnahme des Waldes führen könnten.

      Bei anderen Gebieten muss diese Gewichtung aber natürlich aufs neue vorgenommen werden!

      Grüße
      Fabio

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    3. Und sorry, die Antwort ist dann deutlich länger ausgefallen als geplant und irgendwie geht es leider nicht mehr die Kommentare im Nachhinein zu bearbeiten, sodass die unzähligen Rechtschreib- und Flüchtigkeitsfehler nicht mehr ausgebessert werden können.

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    4. Hi!

      Danke für die Aufklärung!
      Ich habe mich nicht so ausührlich mit den Gesetzmäßigkeiten auseinander gesetzt wie du.
      Ich wollte mit dem Kommentar auch nur darauf aufmerksam machen, dass man mit Veröffentlichungen immer vorsichtig sein muss.
      Wir wurden selbst nur per E-mail Kontakt mit Grundbesitzern darauf hingewiesen, dass ein Veröffentlichen von Infos gesetzeswiedrig ist.
      Auch wenn es nicht verboten ist zu Bouldern, wird immer wieder versucht es zu verunmöglichen (siehe DBB) (rechfertigung der Besitzerin des Grundes DBB: Ich möchte nicht dass auf meinen Grund geklettert wird und es gibt dort Viele Dachsbauten... Info von 2013 denk ich.)
      Und ja, auch in Mixnitz wurde schon versucht den Zugang zu manchen Blöcken so zu blockieren, dass man sich das Bouldern am liebsten sparen würde.
      Bouldern wird von der Allgemeinheit nicht verstanden und deswegen auch meistens abgelehnt. Es würde jetzt aber den Rahmen hier sprengen wenn ich über diese Thematik zu schreiben beginne.

      Um es auf den Punkt zu bringen:
      Eigentlich ist mir egal was du mit dieser Info machst.
      Ich will nur einen großen Konflikt/Streit zwischen Boulderern/Kletterern und Grundbesitzern, Förstern, Jägern, usw. verhindern.
      Und falls es doch zu einer Auseinandersetzung kommt, bitte immer höflich und respektvoll bleiben!

      Santiago

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  2. Bitte! Wobei ich hinsichtlich der rechtlichen Aspekte von Veröffentlichungen in den nächsten Tagen aber auf alle Fälle noch checken werde, ob sich da eh nicht grob etwas geändert hat (etwa durch eine aktuellere Gerichtsentscheidung bspw sogar des OGH).
    Außerdem gibt es - wie gesagt - natürlich auch keine Garantie, dass meiner Ansicht vor Gericht auch wirklich gefolgt würde. Nicht umsonst heißt es sprichwörtlich: "Zwei Juristen, drei Meinungen".

    Wichtig ist es glaube ich einfach, wie du eh schon gesagt hast, dass die Thematik (mit-)bedacht wird und ein möglichst sensibler Umgang damit stattfindet, um einen größeren Konflikt zu vermeiden.
    In diesem Sinne, vollinhaltliche Zustimmung zu deiner Zusammenfassung!

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    1. Hello
      Mich würde interessieren ob du da schlussendlich etwas mehr heraus finden konntest.
      Greetings

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    2. Hallo,

      konnte da nichts weiteres in Erfahrung bringen. Es ist und bleibt eine Grauzone, wo mit viel Fingerspitzengefühl und im Zweifelsfall nur mit Einverständnis des Grundeigentümers vorgegangen werden sollte.
      Abschätzen kann man es nur ein wenig anhand des Vergleichs mit anderen, explizit im § 33 ForstG genannten Tätigkeiten (z.B. Langlaufen, Befahren) und eines folgenden Rückschlusses auf das Klettern (sog. Analogie) bzw. eben aufgrund einiger weniger gerichtlicher Entscheidungen, die allerdings deutlich weitreichendere Sachverhalte (etwa die kommerzielle Nutzung durch geführte Touren) zum Gegenstand hatten. D.h. da muss man dann erst wieder in der Intensität "zurückrechnen" und abschätzen, was wann wohl nicht mehr gedeckt wäre.

      LG Fabio

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